AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Goslarer Stahlhandel GmbH
§1
Geltung, Zustandekommen des Vertrags
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der Goslarer Stahlhandel GmbH, nachfolgend “Verkäufer“ genannt. Alle Sonderregelungen bezüglich eines als Käufer bzw. Besteller beteiligten Unternehmers gelten auch gegenüber einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts. Die Bestellung stellt ein bindendes Angebot des Bestellers dar. Der Vertrag wird bei schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers bei deren Zugang beim Besteller wirksam. Durch seine Bestellung erklärt der Besteller sein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Es gelten auch dann die Bedingungen des Verkäufers, wenn er abweichenden Bedingungen des Bestellers nicht widerspricht. Etwaige Abweichungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn er diese
ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Sofern der Besteller Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gelten die Geschäftsbedingungen des Verkäufers auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne daß es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf diese bedarf.
§ 2
Rücktritt bei abweichenden AGB des Bestellers
Für den Fall, daß der Besteller von den Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen geltend macht, kann der Verkäufer, vom Vertrag zurücktreten, ohne daß gegen ihn Ansprüche geltendgemacht werden können.
§ 3
Preise
1. Die in den Preislisten angegebenen Preise gelten vom Tage der Ausgabe an 30 Tage. Die in einem Angebotsschreiben des Verkäufers angegebenen Preise gelten ebenfalls 30 Tage ab dem Datum des Angebotsschreibens, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt
wird. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. 2. Ist ein Verbraucher Besteller, gelten die in einer Auftrags- bestätigung angegebenen Preise vier Monate vom Vertragsschluß an, bei einem Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts als Besteller 30 Tage vom Tag des Vertragsschlusses. Danach können die Preise aufgrund Steigerungen der Einkaufs- und Lieferkosten sowie durch Gesetzesänderung erhöht werden. Bei wesentlichen Preissteigerungen (über 5 %) kann der Besteller innerhalb von einer Woche nach der Anzeige durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
§ 4
Lieferbedingungen
1. Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von paketdienstfähigen Produkten ab einem Auftragswert von Euro 120,00 netto ohne MWSt erfolgen frei Haus. Lieferung von nicht paketdienstfähigen Produkten erfolgt grundsätzlich unfrei ab Geschäftsstelle in Minden. Die Versandkosten werden zu den handelsüblichen Frachtsätzen von deutschen Spediteuren bzw. Paketdiensten berechnet und dem Besteller in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.. Verpackungskosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liefert der Verkäufer grundsätzlich unfrei ab Geschäftsstelle in Minden.
2. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und –lieferungen berechtigt, sofern sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.
3. Der Besteller kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlich zugesagten Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
Vereinbarte Lieferfristen können bis zu 8 Arbeitstage überschriften werden. Ist der Besteller Unternehmer stehen vereinbarte Lieferfristen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
4. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware oder dauerhaften Lieferhindernissen aufgrund höherer Gewalt kann der Verkäufer nach unverzüglicher
Information des Käufers gegen Erstattung von Anzahlungen zurücktreten.
5. Erfüllungsort ist Minden.
§ 5
Gefahrenübergang
Alle Lieferungen erfolgen ab der jeweiligen Geschäftsstelle in Goslar. Ist der Bestleller Unternehmer geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt oder an den Spediteur übergeben wurde, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagergeländes,
auch bei Transport durch den Verkäufer.
§ 6
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (= Eingang beim Verkäufer) sämtlicher Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Ist Käufer Unternehmer, ist er zur Veräußerung und Verarbeitung im normalen Geschäftsverkehr bis auf Widerruf berechtigt, soweit und solange die Rechte des Verkäufers gesichert werden und sich Käufer nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.
3. Verarbeitung und Umbildung erfolgen für den Verkäufer als Hersteller ohne daß dem Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer
das Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zu diesem Zeitpunkt zu. Erwirbt Käufer das Alleineigentum an der neuen Ware, so räumt er dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware Eigentum an der neuen Sache ein und verwahrt diese unentgeltlich für den Verkäufer.
4. Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte aus Weiterveräußerung, Verarbeitung oder sonstigem Rechtsgrund gegen Dritte, auch soweit zukünftig, bedingt oder befristet, tritt Käufer bereits mit Abschluß des Kaufvertrages in Höhe seiner Verbindlichkeiten sicherungshalber an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Der Käufer tritt auch seine Forderungen gegen Dritte an den Verkäufer ab, die ihm aus den vom Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen bzw. Beauftragten erbrachten Leistungen entstehen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Abgetreten ist der noch realisierbare Teil der Forderungen. Der Käufer ist nur solange er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät, zur Einziehung für seine Rechnungen im eigenen Namen berechtigt. Auf Verlangen hat er die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
5. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat Käufer dem Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen mitzuteilen.
6. Käufer hat dem Verkäufer auf dessen Verlangen für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verbindlichkeiten jederzeit Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden u.a.) zu gewähren und die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschaden zu versichern.
§ 7
Zahlungsbedingungen
1. Lieferungen sind, soweit nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug in bar oder durch Banküberweisungen zur Zahlung fällig. Zahlung ist erst erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
2. Zahlungsverzug tritt auch ohne vorherige Mahnung des Verkäufers ein, wenn der Käufer nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt. Ist die Zahlungsfälligkeit von einem nicht nach dem
Kalender bestimmten Ereignis abhängig gemacht, hat die Zahlung 8 Tage nach diesem Ereignis zu erfolgen.
3. Der Kaufpreis ist, wenn der Besteller Unternehmer ist, – auch auf nachträgliches Verlangen hin – ab Fälligkeit ohne Mahnung zum banküblichen Kontokorrent-Sollzins zu verzinsen.
4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, Verzugszinsen zum banküblichen Kontokorrent-Sollzins, sowie Mahn- und Inkassospesen zu berechnen; alle gewährten Rabatte und Vergünstigungen werden hinfällig. Der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens bleibt dem Verkäufer bzw. dem Käufer vorbehalten.
5. Ist der Besteller ein Verbraucher, ist der Verkäufer berechtigt, ab Zahlungsverzug neben den gesetzlichen Verszugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen.
6. Ist der Besteller Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen.
7. Bei Rücktritt wegen Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Käufers kann der Verkäufer eine verkehrsübliche Nutzungsvergütung sowie Aufwendungsersatz bei Rückholung durch den Verkäufer von mindestens 50 Euro verlangen; weiterer Schadensersatz, insbesondere wegen Wertminderung, oder der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt jeder Vertragsseite vorbehalten.
§ 8
Mängelhaftung
1. Mängel sind unverzüglich zu rügen, von einem Unternehmer als Käufer schriftlich spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt, bei verdeckten Mängeln ab Feststellung. Verarbeitung, Vermischung oder Weiterveräußerung gilt beim Unternehmer als Käufer als vorbehaltslose Genehmigung.
2. Soweit der Käufer Unternehmer ist erfolgt die Nacherfüllung (=Nachlieferung oder Nachbesserung) nach Wahl des Verkäufers; die Frist zu deren Durchführung beträgt mindestens 10 Arbeitstage. Schlägt die Nacherfüllung nach erfolglosem zweiten Versuch fehl, unterbleibt sie innerhalb angemessener Frist oder ist sie unmöglich, kann Minderung (=Herabsetzung der Vergütung) oder Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht werden.; gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer erst, wenn nach Abtretung seiner Ansprüche gegen Dritte (z. B. Hersteller), deren gerichtliche Inanspruchnahme durch den Käufer fehlgeschlagen ist.
3. Soweit die von einem Unternehmer gekaufte Ware nicht für ein Bauwerk verwendet wird, wird die Verjährung der Mängelrechte auf ein Jahr verkürzt; Rückgriffsrechte des Käufers aus einem Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt, beschränken sich jedoch auf Nachlieferung oder Aufwendungsersatz nach Wahl des Verkäufers.
4. Alle Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz werden ausgeschlossen, ausgenommen hiervon sind Schäden aud der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Verkäufer zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, sines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen..
§ 9
Rückgaberecht
1. Bei Warenrückgabe wegen Widerruf eines Fernabsatzvertrages trägt der Käufer die Rücksendekosten bei einem Warenwert bis zu 40 Euro, soweit die geliferte Ware der bestellten entspricht. Daneben hat der Käufer Ersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten.
2. Ansonsten ist der Verkäufer nicht zu Warenrücknahmen verpflichtet. Soweit es sich nicht um Sonderbestellungen (auch Einzel- oder Maßanfertigungen) handelt, kann eine freiwillige Rücknahme nur bei neuwertiger, unbenutzter, originalverpackter Ware und nur mit dem vorherigen schriftlichen Einverständnis des Verkäufers erfolgen.
3. Der Besteller übermittelt dem Verkäufer seinen Rückgabe-wunsch mit Artikelnummer, Artikeltext sowie Rechnungsdatum und Rechnungsnummer. Er erhält dann umgehend die Freigabeerklärung durch den Verkäufer.
4. Die Rücknahme erfolgt nur gegen Gutschriftserteilung zum Zeitwert, höchstens zum Verkaufpreis, abzüglich einer 10 %igen Bearbeitungsgebühr. Der Verkäufer kann eine verkehrsübliche Nutzungsgebühr sowie Wertminderungsersatz verlangen.
5. Muß die Ware durch den Verkäufer abgeholt werden, erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 15 %, beträgt jedoch mindestens 50 Euro, soweit kein geringerer Schaden vom Käufer nachgewiesen wird.
§ 10
Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Ist der Besteller Verbraucher, wird für den Fall, daß der Besteller nach Vertragsschluß seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, als Gerichtsstand Kaufbeuren vereinbart.
2. Im Verhältnis zu Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechts-streitigkeiten als Gerichtsstand Kaufbeuren vereinbart.
3. Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
§ 11
Elektronischer Geschäftsverkehr, Datenschutz
Ist der Käufer Unternehmer und erfolgt der Vertragsabschluß im elektronischen Geschäftsverkehr ist der Verkäufer nicht zur Beachtung der Informationspflichten nach § 312 e Abs. 1 BGB verpflichtet, mit Ausnahme der Pflicht, dem Käufer die Möglichkeit zu verschaffen, die
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluß abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort, Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Ausführung von Bestellungen und die Anmeldung zu dem e-mail Benach-richtigungsdienst durch den Verkäufer ausführlich informiert worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 12
Unwirksamkeit
Unwirksamkeiten im weitesten Sinne – ganz oder teilweise – berühren die Wirksamkeit des Vertrages und diese Bedingungen im übrigen nicht.